Energielieferung
Energielieferung
Als Energielieferdienstleistung werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Dienstleister die Energieerzeugungsanlage entweder plant, finanziert und errichtet oder eine vorhandene Energieerzeugungsanlage übernimmt und für die Dauer des Vertrages die volle Anlagenverantwortung trägt, also den Betrieb führt, die Anlage wartet, Instand setzt und bedient, die Einsatzenergie einkauft und die Nutzenergie verkauft.
Modell II ELD